Kanzlei

Die Kanzlei Fröhlich & Hein GbR wurde im Jahr 2001 von den beiden Rechtsanwälten Axel Fröhlich und Jürgen Hein als Sozietät gegründet.

Seit fast 20 Jahren bieten wir unseren Mandanten eine vertrauensvolle, individuelle außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung, stets mit dem Ziel, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Unsere Mandanten schätzen neben der Qualität unserer Arbeit unseren ausgeprägten Informations- und Kommunikationsanspruch sowie die Kontinuität unserer Kanzlei.

Rechtsanwälte

Axel Fröhlich
Axel Fröhlich
Jürgen Hein
Jürgen Hein

Sekretariat

Sekretariatsleitung: Viktoria Stenert
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