Tätigkeitsbereiche
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, von denen wir Ihnen nachfolgend eine kleine, exemplarische Auswahl vorstellen dürfen.Mietrecht
Das Mietrecht stellt seit der Gründung der Sozietät Fröhlich & Hein im Jahre 2001 einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir können bei Ihrer Beratung und Vertretung auf jahrelange Erfahrung und große Kompetenz zurückgreifen. Beides stellen wir gerne in den Dienst Ihrer Sache.
Das Mietrecht betrifft nahezu jeden, ganz gleich ob Sie Vermieter, Mieter, Eigentümer oder Nachbar sind, und ist im Streitfall regelmäßig mit ganz erheblichen Kosten und nicht selten auch mit psychischen Belastungen verbunden. Mietstreitigkeiten erstrecken sich schnell über mehrere Jahre und können die eigene Lebensqualität erheblich belasten.
Hier gilt es, möglichst frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen und diese rechtlich wirksam zu fixieren. Das Mietrecht ist äußerst komplex und hält eine Vielzahl an Aufgabenstellungen, Problematiken und Fallstricken bereit, die einen juristischen Laien schnell überfordern und ohne professionelle Unterstützung immer wieder zu unerwünschten Ergebnissen und langwierigen Konflikten führen.
Um dem entgegen zu wirken unterstützen wir Sie in allen Phasen eines Mietverhältnisses, beginnend bei den Vertragsverhandlungen, dem Vertragsschluss, während des laufenden Mietverhältnisses wie auch bei dessen Abwicklung nach Mietende.
Hierzu bieten wir unseren Mandanten unter anderem folgende Leistungen an:
Das Mietrecht betrifft nahezu jeden, ganz gleich ob Sie Vermieter, Mieter, Eigentümer oder Nachbar sind, und ist im Streitfall regelmäßig mit ganz erheblichen Kosten und nicht selten auch mit psychischen Belastungen verbunden. Mietstreitigkeiten erstrecken sich schnell über mehrere Jahre und können die eigene Lebensqualität erheblich belasten.
Hier gilt es, möglichst frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen und diese rechtlich wirksam zu fixieren. Das Mietrecht ist äußerst komplex und hält eine Vielzahl an Aufgabenstellungen, Problematiken und Fallstricken bereit, die einen juristischen Laien schnell überfordern und ohne professionelle Unterstützung immer wieder zu unerwünschten Ergebnissen und langwierigen Konflikten führen.
Um dem entgegen zu wirken unterstützen wir Sie in allen Phasen eines Mietverhältnisses, beginnend bei den Vertragsverhandlungen, dem Vertragsschluss, während des laufenden Mietverhältnisses wie auch bei dessen Abwicklung nach Mietende.
Hierzu bieten wir unseren Mandanten unter anderem folgende Leistungen an:
- Beratung hinsichtlich anstehender Vertragsverhandlungen oder persönliche Unterstützung bei den Vertragshandlungen– Erstellung und Prüfung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen
- Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnung, Kündigungen, Mieterhöhungsverlangen, etc.
- Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer vertraglichen und gesetzlichen Vermieter- und Mieterrechte, z.B. bei Fragen zur Mietsicherheit (Mietkaution, Bürgschaft), zum Besichtigungs- und Betretungsrecht des Vermieters, Rechtmäßigkeit von Mietminderungen wegen Mietmängeln, etc.
- Die Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Vermieters wegen offener Miete, fehlender Kautionszahlung, ausbleibender Nachzahlung auf die Betriebskostenabrechnung, etc.
- Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen des Mieters wegen Rückzahlung des verzinsten Kautionsguthabens, Auszahlung von „angesparten Beträgen“ bei selbst ausgeführten Schönheitsreparaturen, etc.
- Die Beendigung des Mietverhältnisses durch rechtskonforme Kündigung, Titulierung des Räumungsanspruchs im gerichtlichen Verfahren und zwangsweise Durchsetzung des Räumungstitels z.B. im Wege der kostengünstigen „Berliner Räumung“.
- Die Beendigung des Mietverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag.
- Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Leistung von Schadenersatz.
Verkehrsrecht
Alleine im Jahr 2017 kam es in Deutschland zu mehr als 2,5 Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfällen, davon über 300.000 mit Personenschäden. Die Regulierung des eigenen Unfallschadens stellt sich zumeist als kompliziert, umfangreich und zeitaufwendig heraus. Dies gilt in Zeiten von immer mehr Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen umso mehr.
Auch ist es weder Aufgabe noch im Interesse der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Sie als Geschädigten über Ihre Schadenersatzansprüche zu informieren oder diese unaufgefordert und vollständig zu bedienen. Gemäß unserer jahrelangen Erfahrung nehmen die Versicherungen in nahezu allen Schadenspositionen Kürzungen vor, welche oftmals unberechtigt sind und mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Geschädigten verbunden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen sondern den Unfallschaden fiktiv, also anhand eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens, regulieren lassen wollen.
Um unangenehme Überraschungen und finanzielle Nachteile zu vermeiden benötigen Sie professionelle Hilfe.
Wir unterstützen Sie u.a. mit folgenden Leistungen:
Neben der Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis beraten und betreuen wie Sie selbstverständlich auch in Straf- und Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. beim Vorwurf der Fahrerflucht oder aber der Abwehr von Bußgeldbescheiden wegen
Auch ist es weder Aufgabe noch im Interesse der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Sie als Geschädigten über Ihre Schadenersatzansprüche zu informieren oder diese unaufgefordert und vollständig zu bedienen. Gemäß unserer jahrelangen Erfahrung nehmen die Versicherungen in nahezu allen Schadenspositionen Kürzungen vor, welche oftmals unberechtigt sind und mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Geschädigten verbunden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen sondern den Unfallschaden fiktiv, also anhand eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens, regulieren lassen wollen.
Um unangenehme Überraschungen und finanzielle Nachteile zu vermeiden benötigen Sie professionelle Hilfe.
Wir unterstützen Sie u.a. mit folgenden Leistungen:
- Aufarbeitung des Unfallgeschehens und dessen rechtliche Würdigung.
- Anfordern und Auswerten der amtlichen Ermittlungsakten.
- Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Anmeldung Ihrer unfallbedingten Ansprüche.
- Ggf. Kontaktaufnahme mit der finanzierenden Bank oder aber mit dem Leasinggeber zur Erwirkung Ihrer Aktivlegitimation.
- Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer materiellen Schadensersatzansprüche bei fremd- oder teilweise fremdverschuldeten Verkehrsunfällen.
- Bezifferung, Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs bei fremd- oder teilweise fremdverschuldeten Verkehrsunfällen.
- Prüfung und Beratung, ob die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges oder aber die Geltendmachung von Nutzungsausfall in Ihrem individuellen Fall vorzugswürdig ist.
- Abwehr von unberechtigten Forderungen aus Verkehrsunfällen.
Neben der Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis beraten und betreuen wie Sie selbstverständlich auch in Straf- und Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. beim Vorwurf der Fahrerflucht oder aber der Abwehr von Bußgeldbescheiden wegen
- Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften
- der Verhängung eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis
Arbeitsrecht
Besonders im Arbeitsrecht muss die sich ständig entwickelnde höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist zumeist schnelles Handeln geboten, da es eine Vielzahl kurzer Fristen zu beachten gilt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Individualarbeitsrecht. Hierbei beraten und vertreten wir gleichermaßen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, beginnend bei der Begründung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, während des laufenden Arbeits- und Dienstverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung und Abwicklung.
Insbesondere bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Insbesondere bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Unterstützung bei Verhandlung über den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses
- Prüfung und Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Erstellung oder Überprüfung von Abmahnungen, Dienstanweisungen (z.B. zum Einsatzort und zum Tätigkeitsgebiet) oder Vertragsanpassungen (z.B. Lohn- und Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche etc.)
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Geltendmachung von Lohnansprüchen und Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Baurecht
Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bereits vor, während und nach der Erbringung einer Bauleistung gehören bei vielen Bauvorhaben zum Regelfall. Die Realisierung von offenen Forderungen und die Abwehr nicht gerechtfertigter oder überhöhter Forderungen können angesichts der komplexen Materie meist nur mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden. Bei baurechtlichen Mandaten verbietet sich eine schematische Herangehensweise. Bereits zu Beginn des Mandats sollten die individuellen Interessen einer kritischen Kosten - Nutzen - Risikobewertung unterzogen werden. Erfahrungsgemäß kann hierdurch eine Strategie entwickelt werden, die oftmals zu sachgerechten, schnellen und kostengünstigen Lösungen führt. Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittelständische Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Verwalter von Immobilien, aber auch private Bauherren.
Wir bieten unseren Mandanten insbesondere folgende Leistungen an:
Wir bieten unseren Mandanten insbesondere folgende Leistungen an:
- Prüfung und Erstellung von Bauverträgen
- Sicherung, Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen
- Allgemeine Beratung bei der Durchführung eines Bauvorhabens
- Beendigung von Vertragsverhältnissen
- Beweissicherungsverfahren, z.B. bei Mängeln am Bauvorhaben
Inkasso / Forderungsmanagement
Wir kümmern uns um Ihre Außenstände –schnell, zielstrebig und kostenbewusst!
Entlasten Sie sich und Ihr Unternehmen durch unsere Hilfe bei der Beitreibung Ihrer Forderungen!
- von der außergerichtlichen Aufforderung über die Titulierung bis zur Zwangsvollstreckung: alles aus einer Hand.
- ohne Vertragsbindung, Mitglieds- oder Vereinsbeitrag.
- bei erfolgreicher Beitreibung der Forderung entstehen Ihnen keinerlei Gebühren oder Auslagen.
- eine umfassende Beratung zum Forderungsmanagement.
- die Erstellung rechtssicherer Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
- Die Einschaltung des Inkassounternehmens blieb erfolglos und anschließend wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
- Die Forderung wurde gegenüber dem Gläubiger bestritten oder der Schuldner hat mitgeteilt, dass er zahlungsunfähig ist.
Entlasten Sie sich und Ihr Unternehmen durch unsere Hilfe bei der Beitreibung Ihrer Forderungen!